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Philosophie

Die staatlichen Richtlinien „Philosophie für die gymnasiale Oberstufe in NRW“ sprechen dem Philosophieunterricht den Doppelauftrag zu, sowohl Unterrichts- als auch Erziehungsaufgaben zu erfüllen. Die Unterrichtsaufgaben bestehen in der Vermittlung von philosophischem Wissen, von fachspezifischen und interdisziplinären Kenntnissen bzw. Erkenntnissen zur Bildung von Urteilsfähigkeit. Die Erziehungsaufgaben zielen auf einen ganzheitlichen Diskurs, der junge Menschen befähigen
soll, zu erkennen, dass man sich an Werte nur aus Einsicht binden kann. Werte kann man nicht akademistisch
vermitteln - vielleicht vorleben. Für den Philosophieunterricht an einem katholischen Gymnasium bedeutet eine über die theoretische Wissensvermittlung philosophischer Inhalte und Methoden hinausreichende Kompetenz- Akzentuierung,
das Vorleben personaler und sozialer Kompetenzen nicht nur in allgemein säkularisierter Form als „persönliche Entfaltung in sozialer Verantwortung“ zu leisten; sie bedeutet auch, den Begriff der sozialen Verantwortung als christliche Verantwortbarkeit des eigenen Ich im direkten Zusammenhang zur Um- und Mitwelt zu bestimmen. Richtungsweisend sind hier die anthropologischen und ethischen Implikationen eines spezifisch christlichen Welt- und Menschenbildes. Diese
philosophisch theologische Perspektive lehrt in besonderer Weise die Achtung und die Anerkennung des Anderen sowie die Einbindung der Person des Anderen, seiner Interessen und Belange in den eigenen Lebensentwurf. Diese christliche Grundhaltung erwartet die Übernahme von Verantwortung für den Anderen im Sinne eines gemeinsamen Miteinanders.
Wenn die Richtlinien der gymnasialen Oberstufe in NRW expressis verbis betonen, der Philosophieunterricht sei „dem Geist der Aufklärung und der Vernunftkultur verpflichtet“ (S.5), so fordern sie die hermeneutische (Aus-)Bildung der Urteilskraft des Schülers, d.h. die Kompetenz der „reflexiven Distanznahme“, um eigene Positionen argumentativ zu entwickeln und Handlungsnormen rational zu begründen (vgl. hierzu auch die Richtlinien S. 6-10). Der Philosophielehrer reflektiert die (apriorischen) Bedingungen für eine solide Entscheidungskompetenz, um dem Schüler de facto zu ermöglichen,
dass er - auf der Basis eines christlichen Welt- und Selbstverständnisses - dem gymnasialen Auftrag gerecht zu werden vermag, sich in sozialer Verantwortung zu einer selbstbestimmenden Persönlichkeit zu entfalten.
„Reflexive Distanznahme“: Dieser Schlüsselbegriff aus den Richtlinien (S. 9) gewinnt nach Auffassung der Fachgruppe seine pädagogische Dignität aus der o.a. didaktischen Konzeption, wonach der Philosophieunterricht in erster Linie nicht vordergründig auf Handlungsorientierung, sondern grundsätzlich auf Denkorientierung, nicht auf „Praxis“, sondern „Theorie“, nicht auf nützliche, weil erfolgsmaximierende Aktivität, sondern intellektuelle „Muße“ ausgerichtet ist. Der renommierte
Philosophiedidaktiker Wulff D. Rehfus hat einmal die Devise jener reflexiven Distanznahme in einem Vortrag vor dem Lehrerkollegium des Suitbertus-Gymnasiums am 5.2.1997 wie folgt konkretisiert: „Die beste Vorbereitung auf das Leben, und insofern die beste Erziehung, welche die Schule bieten kann, ist, die Schüler mit Denkerfahrungen auszustatten, die sie im lebensweltlichen Alltag nicht erhalten und quer dazu stehen. Dazu bedarf es des Lehrers als Sachautorität und als moralische
Autorität. Der Lehrer darf, um den Schüler zu bilden, kein blasser „Partner“ sein. Der gute Lehrer muss dem Schüler geistigen und moralischen Widerpart bieten, an dem sich der Schüler abarbeiten kann. Denn um sich zu bilden, bedarf es des intellektuellen Widerstands, an dem man sich reibt, mit dem man sich auseinandersetzt. Deshalb muss, wie die Schule als Institution, so auch der Lehrer als Persönlichkeit, das „ganz Andere“ des Schülers sein, er muss das „ganz Andere“ dessen sein, was die Schüler schon kennen. Schüler brauchen Lehrer nicht als zusätzliche Spielkameraden, sondern eben als Lehrer. Und der Lehrer
muss die Schüler nicht in ihre Welt einführen (die kennen die Schüler nämlich bestens - und wesentlich besser als jeder Lehrer); nicht in diese Welt muss der Lehrer die Schüler deshalb einfuhren, sondern in fremde Welten. Statt Selbstverwirklichung: Distanz zu sich selbst ... Das philosophische Denken ist frei und macht frei. Das Gymnasium muss den Schülern Freude an der intellektuellen Aneignung der Wirklichkeit machen, Freude am Denken, Erkennen, Forschen, an der Erkenntnis
und am Wissen und sie zu moralischen Subjekten bilden, die bereit und fähig sind, Verantwortung zu übernehmen. Nur wenn Jugendliche am Gymnasium Dinge lernen dürfen, die nicht (unmittelbar) nützlich sind, ist Schule für die Menschenbildung und eine gesicherte Zukunft unerlässlich.“ Der Philosophieunterricht schützt in besonderer Weise vor einer Trivialisierung des Humanitätsbegriffs und Instrumentalisierung der Idee vom Menschsein. Die Aneignung fachspezifischer sowie personaler und sozialer Kompetenzen und die Vermittlung philosophischer Wissensinhalte und die Erziehung des Schülers zu einem christlich verantwortungsbewussten Menschen lassen sich nicht voneinander trennen. Beide Kompetenzbereiche durchdringen
sich gegenseitig und führen bei ihrer Umsetzung in konkrete schulische Lernsituationen zu vielschichtigen Beziehungsgefugen, die innerhalb einer ganzheitlichen Lernprogression im Unterricht zu einer sinnvollen Synthese verbunden werden sollen: dem allgemeingebildeten Menschen (Charakter, Persönlichkeit). Dazu werden im Philosophieunterricht Werte, Haltungen und Fähigkeiten zu Beurteilungen eigener und anderer Lebensentwürfe und -gestaltungen initiiert ebenso wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Bedingungen und Möglichkeiten, Voraussetzungen und Grenzen anderer wissenschaftlichen Disziplinen, die in der Schule als Unterrichtsfächer auf dem Stundenplan stehen, kritisch zu reflektieren. Hierzu gehören beispielsweise die wissenschaftstheoretische Beurteilung des Wahrheitsgehaltes mathematischer Sätze als formallogische (analytisch bzw. synthetisch apriori) und die auch durch den Schüler zu leistende Stellenwertbestimmung der Mathematik als theoretisches System im Ganzen; die Wahrheitsdiskussion erstreckt sich auch auf die axiologische Beurteilung etwa aktuell biologischer und medizinischer Forschungsergebnisse - zum Beispiel der Genforschung - aus der Perspektive christlicher Normen. - Der Philosophieunterricht leistet mit solchen und ähnlichen Problemfeldern einen Beitrag zum interdisziplinären Arbeiten in der Schule.

Für den Kompetenzbereich „persönliche Entfaltung in sozialer Verantwortlichkeit“ führt die „ kognitive Durchdringung des eigenen Selbstseins in christlicher Verantwortung dem Nächsten gegenüber im Schulalltag zu einer größeren Integrationsfähigkeit des Einzelnen in die Gemeinschaft: in die Klassen-, Kurs- und Schulgemeinschaft. Geprägt ist diese Gemeinschaft von einem größeren Verständnis des Einzelnen für den Anderen (Mitschüler, Eltern und Lehrer) sowie von gegenseitiger Achtung, von der zunehmenden Bereitschaft, eigene (auch legitime) Interessen abzustimmen mit denen Anderer, von einer daraus resultierenden geringeren Gewaltbereitschaft untereinander, von der grundsätzlichen Bereitschaft, dem Anderen eher zu helfen, statt sich zu seinen Lasten zu profilieren.

Darüber hinaus befähigt ein solch kompetenzorientierter Philosophieunterricht den Schüler zur offenen, vorurteilsfreien Begegnung und Auseinandersetzung mit anderen Konzeptionen - exemplarischen Denkmodellen und wissenschaftlichen Entwürfen - zur kritischen Reflexion und schließlich zur begründeten Beurteilung solcher Denkfiguren auf der seriösen Grundlage eines christlichen Welt- und Menschenbildes: mit dem Ziel, jenes Fundament in rationaler Durchdringung als Voraussetzung gleichermaßen disziplinierten und freien Denkens, Beurteilens und Handelns zu festigen bei gleichzeitig toleranter Offenheit anderen Menschen gegenüber.