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Es besteht eine
1. umgehende und uneingeschränkte Meldepflicht.
Im Fall einer Erkrankung mit COVID-19 bei Schülerinnen und Schülern bzw. Familienangehörigen besteht gegenüber der Schulleitung eine umgehende und uneingeschränkte Meldepflicht. Wir weisen darauf hin, dass erkrankte Kinder bis zur ärztlichen Abklärung nicht in die Schule zu schicken sind. Sollte eine COVID-19 Erkrankung in der Familie oder während der schulfreien Zeit aufgetreten sein, ist dies auch der Schulleitung mitzuteilen.
2. Schülerinnen und Schüler mit Schnupfen sollen künftig 24 Stunden zuhause bleiben. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, die auf eine Corona-Infektion (Fieber, trockener Husten) hindeuten, können sie wieder am Unterricht teilnehmen.
3. Gesicherte Klärung von Corona-Fällen im schulischen Umfeld
Sollten während des Schulalltags bei einer Schülerin oder einem Schüler COVID-19-Symptome auftreten, dann